Mindest witwenrente

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    Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat. 1 Anspruch auf Witwenrente, wenn der verstorbene Ehe- oder Lebenspartner in der Regel mindestens fünf Jahre rentenversichert war oder bereits Rente bezog. Die Witwenrente muss per Formular bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. 2 Um Anspruch auf eine Witwerrente beziehungsweisen Witwenrente zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen beim Hinterbliebenen erfüllt sein, und zwar: Bis zum Tod des Partners muss eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft bestanden haben, und zwar für mindestens ein Jahr. 3 Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der letzten, gesetzlichen Altersrente des verstorbenen Ehepartners. Sie wird ausgezahlt, sofern man die Voraussetzungen für die große Witwenrente als hinterbliebener Partner nicht erfüllt. 4 Witwenrente: 11 Fakten, die Sie unbedingt kennen sollten 5 Witwenrente und Witwerrente: Wie hoch ist sie und wie lange ... 6 Witwenrente & Witwerrente: Anspruch, Höhe, Antrag, Regelung 7 Witwenrente und Witwerrente: Diesen Anspruch haben Sie ... 8 Witwenrente: Mindestdauer der Ehe - Ihre Vorsorge 9 Hinterbliebenenrente | Deutsche Rentenversicherung 10 Witwenrente berechnen | Wer hat Anspruch? - Finanztip 11 Welche rechtlichen Regeln gelten bei der Witwenrente? 12


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