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Mindest witwenrente
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Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat.
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Anspruch auf Witwenrente, wenn der verstorbene Ehe- oder Lebenspartner in der Regel mindestens fünf Jahre rentenversichert war oder bereits Rente bezog. Die Witwenrente muss per Formular bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
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Um Anspruch auf eine Witwerrente beziehungsweisen Witwenrente zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen beim Hinterbliebenen erfüllt sein, und zwar: Bis zum Tod des Partners muss eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft bestanden haben, und zwar für mindestens ein Jahr.
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Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der letzten, gesetzlichen Altersrente des verstorbenen Ehepartners. Sie wird ausgezahlt, sofern man die Voraussetzungen für die große Witwenrente als hinterbliebener Partner nicht erfüllt.
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