Kirchensteuer auf kapitalerträge sonderausgabe

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    Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Dies gilt nicht, soweit die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer oder als Zuschlag auf die nach dem gesonderten Tarif des § 32d Abs. 1 EStG ermittelte Einkommensteuer gezahlt wurde. 1 Ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge als Sonderausgabe absetzbar? Ja, auch die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ist von der Steuer absetzbar – allerdings geschieht das im Falle der Abgeltungssteuer automatisiert. 2 Kirchensteuer auf tariflich besteuerte Kapitalerträge ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Beim Sonderausgabenabzug verbleibt es bei einer "Normalveranlagung". 3 Im Unterschied zum ersten Fall gilt hier jedoch ein Abzugsverbot: Die Kirchensteuer, die auf Basis der Kapitalertragsteuer ermittelt wird, darf nicht als Sonderausgabe abgezogen werden. 4 Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer auf Kapitalerträge ... 5 Ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge als Sonderausgaben ... 6 Kirchensteuer - Sonderausgabenabzug 7 Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Regelung seit 2015 8 Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Alle Infos im Überblick ... 9 Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Das sollten Sie wissen 10 Kirchensteuer und Sonderausgabenabzug | b.b.h ... 11


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